Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kanuverleih Großenwieden:

Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Kanuverleih Großenwieden, Michael Strohmeyer, Mühlenbreite 18a, 31840 Hess. Oldendorf und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den Gruppenauftraggeber.


Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg und über unsere E-Mail-Adresse (info@growi-kanu.de) getroffen werden.

Anwendungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Kanus, Schlauchboote und Stand Up Paddel Boards, die durch den Kanuverleih Großenwieden vermietet werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird jetzt schon widersprochen.

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.growi-kanu.de abrufen und ausdrucken. 

  1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde dem Kanuverleih Großenwieden den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung/Buchung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird durch beide Seiten verbindlich, wenn er von dem Kanuverleih Großenwieden schriftlich bestätigt wurde. Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen oder mündlichen Mietvertrages anerkannt. Der Kanuverleih Großenwieden behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Anmeldende einer Gruppe handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. 

  1. Mietpreis/ Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste auf der Webseite.
Der Mietpreis ist bei Mietbeginn an den Kanuverleih Großenwieden zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Der Mietpreis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kanu und oder Schlauchboot, Paddel, Schwimmwesten, Tonnen sind im Preis enthalten. Stand Up Paddel Boards sind komplett. Zusatzkosten werden berechnet für das geführte Kanufahren mit einer Begleitperson. Die Begleitperson/en wird/werden pro Stunde berechnet. Preis auf Anfrage. 

  • Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Kanuverleih Großenwieden zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung. 

  • Leistungs- und Preisänderungen

Der Kanuverleih Großenwieden behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung zu erklären, über die der Buchende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt. Hierunter können z.B. auch plötzliche Witterungsumschwünge z.B. durch Unwetter, Blitz, Sturm oder Hochwasser fallen. 

  • Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

Der Kanuverleih Großenwieden ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Kanuverleih Großenwieden zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden dem Kanuverleih Großenwieden ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mit verursacht wurde.
Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Wenn der Mieter keine Schwimmweste nutzen möchte, obwohl sie ihm angeboten wurde, hat er dies im Falle eines Unfalls selbst zu vertreten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.
Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem  Gewitter oder Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Diese werden bei der Sicherheitseinweisung mitgeteilt.

  • Haftungsbeschränkung des Kanuverleihs Großenwieden

Jegliche Haftung vom Kanuverleih Großenwieden wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Der Kanuverleih Großenwieden übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung.
Die Benutzung der von dem Kanuverleih Großenwieden zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Können Leistungen aus von dem Kanuverleih Großenwieden verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Kanuverleih Großenwieden bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, des Kanuverleih Großenwieden ist ausgeschlossen.

  • Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter

Der Mieter kann vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.

Bei Rücktritt bis eine Woche vor dem Buchungstermin sind 50 % des Mietpreises zu entrichten.

Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Buchungstermin ist der volle Mietpreis zu entrichten.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. 

  • Rücktritt durch den Kanuverleih Großenwieden

Der Kanuverleih Großenwieden ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:

a) Drogen oder Alkohol missbraucht werden
b) Dritte gefährdet werden
c) ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird
d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.

Der Kanuverleih Großenwieden behält dann den Anspruch auf den Mietpreis.

  • Mängelanzeige und Beschwerden

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entdeckte Mängel umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dieses, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

Trotz aller Bemühungen vom Kanuverleih Großenwieden kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich dem Kanuverleih Großenwieden mitzuteilen, damit dieser Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen.

Nicht erlaubt sind falsche Tatsachenbehauptungen und Veröffentlichung dieser im Internet, Social Media wenn es darum geht den Kanuverleih Großenwieden in ein schlechtes Licht zu rücken ohne das vorher eine sachliche Auseinandersetzung erfolgt ist. Für eine dadurch entstandene Rufschädigung und Herabsetzung des Unternehmens mit einhergehenden Umsatzeinbußen behält sich der Kanuverleih Großenwieden Schadensersatzansprüche vor. Der Kanuverleih Großenwieden kann zudem die Löschung der Einträge fordern. Das Gleiche gilt für negative Sternebewertung ohne weiteren Text und /oder ohne Angabe des eigenen richtigen Namens und wenn der Bewerter niemals Kunde des Kanuverleihs Großenwieden war (gefakte, rufschädigende Bewertungen).

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Hameln vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

11.1       Auf alle Verträge zwischen dem Kanuverleih Großenwieden, Michael Strohmeyer und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Wir nehmen an dem Streitbeilegungsgesetz nicht teil.

11.2       Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

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